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   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2012 - 20 B 1097/12.AK   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2012 - 20 B 1097/12.AK (https://dejure.org/2012,29257)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.10.2012 - 20 B 1097/12.AK (https://dejure.org/2012,29257)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Oktober 2012 - 20 B 1097/12.AK (https://dejure.org/2012,29257)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inlaufsetzungsetzung einer Rechtsmittelfrist gegen einen Planfeststellungsbeschluss durch öffentliche Bekanntmachungen; Geltung einer Einjahresfrist für den einstweiligen Rechtschutz gem. § 80 Abs. 5 VwGO gegen einen Planfeststellungsbeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inlaufsetzungsetzung einer Rechtsmittelfrist gegen einen Planfeststellungsbeschluss durch öffentliche Bekanntmachungen; Geltung einer Einjahresfrist für den einstweiligen Rechtschutz gem. § 80 Abs. 5 VwGO gegen einen Planfeststellungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eilantrag gegen Beginn der Bauarbeiten zur Verlegung und Verlängerung der Straßenbahnlinie 310 in Bochum-Langendreer abgelehnt - Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen weist sachgerechten Hilfsantrag als unbegründet ab

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 84/12

    Klagen gegen Verlegung und teilweisen Neubau der Straßenbahnlinie 310 in

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2012 - 20 B 1097/12
    Der vom Antragsteller im Verfahren 20 D 84/12.AK hilfsweise erhobenen Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss kommt nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, § 29 Abs. 6 Satz 2 PBefG keine aufschiebende Wirkung zu.

    Die danach gebotene und angesichts der zur Verfügung stehenden Zeit allein mögliche summarische Prüfung, die sich vornehmlich an den vom Antragsteller in diesem Verfahren und in dem Hauptsacheverfahren 20 D 84/12.AK geltend gemachten Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses orientiert, ergibt, dass der Planfeststellungsbeschluss aller Voraussicht nach nicht gegen Rechtsvorschriften verstößt, deren Verletzung der Antragsteller im Hauptsacheverfahren mit der Folge einer Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder der Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit geltend machen kann.

  • BVerwG, 13.10.2011 - 4 A 4000.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Planergänzungsbeschluss; ergänzendes Verfahren;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2012 - 20 B 1097/12
    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 2011 - 4 A 4000.09 -, juris, Rn. 38, m. w. N.
  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2012 - 20 B 1097/12
    - BVerwG, Urteil vom 18. März 2009 - 9 A 39.07 -, BVerwGE 133, 239 - beruft, übersieht er, dass es in der dortigen Konstellation um die Identität von Vorhabenträger und Planfeststellungsbehörde ging.
  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2012 - 20 B 1097/12
    vgl. in diesem Sinne BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2004 - 9 A 11.03 -, BVerwGE 121, 72.
  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2012 - 20 B 1097/12
    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1999 - 4 A 12.98 -, DVBl. 1999, 1514, m. w. N.
  • BVerwG, 21.05.2008 - 9 A 68.07

    Voraussetzungen einer Überschreitung der Grenze einer planerischen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2012 - 20 B 1097/12
    vgl. in diesem Sinne BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 9 A 68.07 -, Buchholz 406.400 § 34 BNatSchG 2002 Nr. 1, m. w. N.
  • BVerwG, 28.07.2006 - 9 B 3.06

    Planfeststellungsverfahren; Einwendungen; Substantiierungs- und

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2012 - 20 B 1097/12
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 9 B 3.06 -, DVBl. 2006, 1298, m. w. N.
  • BVerwG, 20.05.2008 - 9 VR 10.08

    Baustopp für Flöhaquerung im Zuge der Verlegung der B 173 bei Flöha

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2012 - 20 B 1097/12
    - BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 9 VR 10.08 -, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 78 - keine Veranlassung, allein deswegen von einem Überwiegen des Aussetzungsinteresses des Antragstellers auszugehen.
  • BVerwG, 06.11.1998 - 11 A 28.97
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2012 - 20 B 1097/12
    vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 6. November 1998 - 11 A 28.97 - (zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 17 Nr. 5 Satz 1 Halbs. 1 WaStrG a. F.), juris, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 84/12

    Klagen gegen Verlegung und teilweisen Neubau der Straßenbahnlinie 310 in

    Zur Begründung der Klage macht er - teilweise durch ausdrückliche oder sinngemäße Bezugnahme auf den Vortrag in den Verfahren 20 B 1097/12.AK, 20 D 104/11.AK, 20 D 8/12.AK und 20 D 10/12.AK des erkennenden Gerichts - im Wesentlichen geltend:.

    Einen Antrag des Klägers auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes hat der Senat mit Beschluss vom 2. Oktober 2012 - 20 B 1097/12.AK - abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte zu diesem und den Verfahren 20 B 1097/12.AK, 20 D 104/11.AK, 20 D 8/12.AK und 20 D 10/12.AK sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge und sonstigen überreichten Unterlagen Bezug genommen.

    Soweit sich der Kläger - unter Einbeziehung seiner Ausführungen im Verfahren 20 B 1097/12.AK - zum Beleg der gegenteiligen Ansicht auf höchstrichterliche Rechtsprechung.

    Der vom Kläger - wiederum unter Einbeziehung seiner Ausführungen im Verfahren 20 B 1097/12.AK - im Zusammenhang mit dem Anhörungsverfahren erhobene Vorwurf, die Planfeststellungsbehörde habe bestimmte Äußerungen der Beigeladenen unkritisch und ungeprüft übernommen, beinhaltet in der Sache keine Einwendungen gegen die formelle Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses, insbesondere was die Durchführung des Anhörungsverfahrens anbelangt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 8/12

    Klagen gegen Verlegung und teilweisen Neubau der Straßenbahnlinie 310 in

    Zur Begründung ihrer Klage macht die Klägerin - teilweise durch Bezugnahme auf den Vortrag in den Verfahren 20 B 1097/12.AK, 20 D 104/11.AK, 20 D 10/12.AK und 20 D 84/12.AK - im Wesentlichen geltend:.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte zu diesem und den Verfahren 20 B 1097/12.AK, 20 D 104/11.AK, 20 D 10/12.AK und 20 D 84/12.AK sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge und sonstigen überreichten Unterlagen Bezug genommen.

    Soweit sich die Klägerin - unter Einbeziehung der Ausführungen ihres Prozessbevollmächtigten in den Verfahren 20 B 1097/12.AK und 20 D 84/12.AK - zum Beleg der gegenteiligen Ansicht auf höchstrichterliche Rechtsprechung.

    Der von der Klägerin - wiederum unter Einbeziehung der Ausführungen ihres Prozessbevollmächtigten in den Verfahren 20 B 1097/12.AK und 20 D 84/12.AK - im Zusammenhang mit dem Anhörungsverfahren erhobene Vorwurf, die Planfeststellungsbehörde habe bestimmte Äußerungen der Beigeladenen unkritisch und ungeprüft übernommen, beinhaltet in der Sache keine Einwendungen gegen die formelle Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses, insbesondere was die Durchführung des Anhörungsverfahrens anbelangt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2023 - 20 D 94/19

    Planfeststellung; Straßenbahn; Stadtbahn; Ausbaumaßnahme; Planrechtfertigung;

    vgl. BVerwG, Urteile vom 11. August 2016 - 7 A 1.15 u. a. -, juris, m. w. N. und vom 20. April 2005 - 9 A 56.04 -, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 23. Dezember 2016 - 20 B 710/16.AK, juris, und vom 2. Oktober 2012 - 20 B 1097/12.AK -, juris.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 23. Dezember 2016 - 20 B 710/16.AK, a. a. O., und vom 2. Oktober 2012 - 20 B 1097/12.AK -, a. a. O.; OVG Bremen, Urteil vom 8. Oktober 2010 - 1 D 599/08 -, juris.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2. Oktober 2012 - 20 B 1097/12.AK -, a. a. O., m. w. N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 10/12

    Klagen gegen Verlegung und teilweisen Neubau der Straßenbahnlinie 310 in

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte zu diesem und den Verfahren 20 B 1097/12.AK, 20 D 104/11.AK, 20 D 8/12.AK und 20 D 84/12.AK sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge und sonstigen überreichten Unterlagen Bezug genommen.

    Soweit sich die Klägerin - unter Einbeziehung der Ausführungen ihres Prozessbevollmächtigten in den Verfahren 20 B 1097/12.AK und 20 D 84/12.AK - zum Beleg der gegenteiligen Ansicht auf höchstrichterliche Rechtsprechung.

    Der von der Klägerin - wiederum unter Einbeziehung der Ausführungen ihres Prozessbevollmächtigten in den Verfahren 20 B 1097/12.AK und 20 D 84/12.AK - im Zusammenhang mit dem Anhörungsverfahren erhobene Vorwurf, die Planfeststellungsbehörde habe bestimmte Äußerungen der Beigeladenen unkritisch und ungeprüft übernommen, beinhaltet in der Sache keine Einwendungen gegen die formelle Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses, insbesondere was die Durchführung des Anhörungsverfahrens anbelangt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2016 - 20 B 710/16

    Planfeststellungsbeschluss für die 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn in Köln

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. August 2016 - 7 A 1.15 u. a. -, a. a. O., m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 2. Oktober 2012 - 20 B 1097/12.AK -, juris.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2. Oktober 2012 - 20 B 1097/12.AK -, a. a. O., m. w. N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2023 - 20 D 377/21

    Klage gegen die Erweiterung und Erhöhung der Zentraldeponie Emscherbruch

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2. Oktober 2012 - 20 B 1097/12.AK -, juris, m. w. N.
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